{"id":122,"date":"2016-01-14T23:39:36","date_gmt":"2016-01-14T22:39:36","guid":{"rendered":"http:\/\/www.imkerverein-probstei.de\/?page_id=122"},"modified":"2016-03-19T17:02:24","modified_gmt":"2016-03-19T16:02:24","slug":"satzung-formatierung-angepasst","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.imkerverein-probstei.de\/?page_id=122","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: left;\"><a href=\"https:\/\/www.imkerverein-probstei.de\/wp-content\/uploads\/2016\/01\/Satzung-Imkerverein-Probstei.pdf\" target=\"_new\">Satzung Imkerverein Probstei als PDF<\/a><\/p>\n<h1 style=\"text-align: center;\">\u00a0<strong>Imkerverein Probstei<\/strong><br \/>\n<strong> Satzung<\/strong><\/h1>\n<p><strong>\u00a7 1 Name, Gebiet, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><br \/>\nDer Verein f\u00fchrt den Namen Imkerverein Probstei. Er erstreckt sich auf das Gebiet der Probstei und Umgebung. Der Verein soll nicht in das Vereinsregister eingetragen werden<br \/>\n(siehe dazu \u00a7 2).<br \/>\nDas Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<br \/>\n<strong>\u00a7 2 Verbandszugeh\u00f6rigkeit<\/strong><br \/>\n(1) Der Verein ist Mitglied des<br \/>\n\u201eLandesverband Schleswig-Holsteiner und Hamburger Imker e.V. \u201e (gem. \u00a7 3 der Satzung des Landesverbandes). Der Landesverband ist in das Vereinsregister eingetragen.<br \/>\n(2) Der Verein ist Mitglied des \u201eKreisimkerverband Pl\u00f6n\u201c.<br \/>\n<strong>\u00a7 3 Zweck, Aufgaben und Ziele<\/strong><br \/>\nDer Verein dient dem Gemeinwohl und unterh\u00e4lt keinen wirtschaftlichen Gesch\u00e4ftsbetrieb.<br \/>\nDer Verein erstrebt durch seine T\u00e4tigkeit die F\u00f6rderung und Verbreitung einer rassenunabh\u00e4ngigen Bienenhaltung.<br \/>\nDieses Ziel soll erreicht werden durch:<br \/>\n&#8211; Beratung der Mitglieder \u00fcber eine zeitgem\u00e4\u00dfe Bienenhaltung<br \/>\n\u2013 Beratung der Mitglieder hinsichtlich der Honigerzeugung<br \/>\n\u2013 F\u00f6rderung der fachlichen Ausbildung<br \/>\n\u2013 Verbesserung der Bienenweide<br \/>\n\u2013 Beratung bei der Bek\u00e4mpfung von Bienenkrankheiten und Bienensch\u00e4dlingen<br \/>\n&#8211; Beratung bei Sch\u00e4den durch Pflanzenschutzmittel<br \/>\n\u2013 Gegenseitige Unterst\u00fctzung der Mitglieder in Rat und Tat, wenn Hilfe erforderlich ist<br \/>\n&#8211; Beratung und F\u00f6rderung der Wanderung<br \/>\n<strong>\u00a7 4 Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><br \/>\nMitglied kann jeder\/jede Imker\/in und jede an der Bienenhaltung interessierte Person werden. Der Antrag auf Aufnahme ist in schriftlicher Form zu stellen. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Mit dem Beitritt verpflichtet sich das neue Mitglied zur Befolgung der Satzung. Ein Exemplar der Satzung ist dem Mitglied auszuh\u00e4ndigen.<\/p>\n<p>Seite 1 von 4<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/strong><br \/>\nJedes Mitglied hat das Recht auf Unterst\u00fctzung und F\u00f6rderung durch den Verein.Jedes Mitglied ist berechtigt Antr\u00e4ge an den Vorstand zu stellen.Jedes Mitglied ist verpflichtet<br \/>\n\u2013 diese Satzung einzuhalten und die endg\u00fcltigen Beschl\u00fcsse des Imkervereins zu befolgen<br \/>\n&#8211; die Bestimmungen des Landesverbandes und des Deutschen Imkerbundes zu befolgen<br \/>\n\u2013 die zur Bienenhaltung erlassenen amtlichen Gesetze und Verordnungen einzuhalten<br \/>\n\u2013 die festgesetzten Beitr\u00e4ge rechtzeitig zu leisten (siehe \u00a7 7)<br \/>\n\u2013 die V\u00f6lkerzahlen zum festgesetzten Zeitpunkt zu melden (sie \u00a7 8)<br \/>\n<strong>\u00a7 6 Ehrenmitglieder<\/strong><br \/>\nDer Vorstand kann Mitglieder, die sich um die Imkerei besonders verdient gemacht haben,zu Ehrenmitgliedern ernennen. Die Ehrenmitglieder genie\u00dfen die Rechte der Mitglieder. Sie sind von der Beitragspflicht befreit.<br \/>\n<strong>\u00a7 7 Beitr\u00e4ge<\/strong><br \/>\nDer Verein erhebt von seinen Mitgliedern zur Deckung seiner Ausgaben Beitr\u00e4ge. Der Vereinsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Weitere Beitr\u00e4ge und Abgaben sind an den Kreisimkerverband, den Landesverband und den Deutschen Imkerbund zu entrichten. Der sich hieraus ergebende Gesamtbetrag ist bis sp\u00e4testens 14 Tage nach Erhalt bzw. Zustellung der Rechnung an den Verein abzuf\u00fchren. Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke (siehe \u00a7 3) verwendet werden<br \/>\n<strong>\u00a7 8 Meldung der V\u00f6lkerzahlen<\/strong><br \/>\nJedes Mitglied hat die Anzahl seiner V\u00f6lker bis zum 01. November eines jeden Jahres an den Verein zu melden. Erfolgt keine Meldung der V\u00f6lkerzahlen, werden die Daten der Vorjahresrechnung \u00fcbernommen.<br \/>\n<strong>\u00a7 9 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><br \/>\nDie Mitgliedschaft erlischt:<br \/>\n(1) durch den Tod des Mitgliedes<br \/>\n(2) durch K\u00fcndigung am Ende eines Gesch\u00e4ftsjahres. Die schriftliche K\u00fcndigung des Mitglieds muss hierbei sp\u00e4testens am 01. Oktober des laufenden Jahres beim Vereinsvorstand eingegangen sein. Der Vorstand hat die K\u00fcndigung schriftlich zu best\u00e4tigen.<br \/>\n(3) durch Ausschluss aus dem Verein. \u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand.<br \/>\nDer Beschluss des Vorstandes muss einstimmig sein.<br \/>\nAusschlussgr\u00fcnde:<br \/>\n&#8211; nicht geleistete Beitragszahlung nach dreimaliger Mahnung innerhalb der gesetzten Frist<br \/>\n\u2013 grobe Verst\u00f6\u00dfe gegen die Satzung des Vereins<br \/>\n\u2013 Handlungen, welche das Ansehen des Vereins sch\u00e4digen<\/p>\n<p>Seite 2 von 4<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Organe des Imkervereins<\/strong><br \/>\nDie Organe des Vereins sind<br \/>\na) Der Vorstand<br \/>\nb) Die Mitgliederversammlung<br \/>\nc) Die Obleute f\u00fcr Sonderaufgaben<br \/>\n<strong>\u00a7 11 Vorstand<\/strong><br \/>\nDer Vorstand besteht aus<br \/>\na) dem\/der Vorsitzenden<br \/>\nb) dem\/der stellvertretenden Vorsitzenden<br \/>\nc) dem\/der Schriftf\u00fchrer\/in<br \/>\nd) dem\/der Kassenwart\/in<br \/>\nDer Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Vereins.<br \/>\nDer\/ die Vorsitzende ist nach au\u00dfen Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB. Die Wahl des Vorstandes erfolgt auf der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Die Form (Stimmzettel oder Zuruf) bestimmen die anwesenden Mitglieder. Die Wahl des Vorstandes erfolgt auf 3 Jahre. Allj\u00e4hrlich werden ein Mitglied bzw. zwei Mitglieder gew\u00e4hlt, und zwar nach dem ersten Jahr der\/die Vorsitzende, nach dem zweiten Jahr der\/die Kassenwart\/in und nach dem dritten Jahr der\/die Schriftf\u00fchrer\/in und der\/die stellvertretende Vorsitzende.<br \/>\n<strong>\u00a7 12 Obleute f\u00fcr Sonderaufgaben<\/strong><br \/>\nDer Vorstand kann Obleute f\u00fcr besondere Aufgaben (z.B. Bienengesundheit, Wanderung) ernennen. Der Zeitraum der Ernennung wird f\u00fcr die jeweilige Aufgabe festgelegt. Die Obleute sind von der Mitgliederversammlung zu best\u00e4tigen.<br \/>\n<strong>\u00a7 13 Mitgliederversammlung<\/strong><br \/>\nIn der Mitgliederversammlung haben s\u00e4mtliche Mitglieder Sitz und Stimme. Sie muss mindestens einmal j\u00e4hrlich (Jahreshauptversammlung) einberufen werden. Die Einberufung hat schriftlich unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer vierzehnt\u00e4gigen Frist zu erfolgen. Eine Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des\/der Vorsitzenden. \u00dcber jede Mitgliederversammlung ist eine kurze Niederschrift, \u00fcber die Jahreshauptversammlung ein ausf\u00fchrliches Protokoll anzufertigen.<br \/>\nDie Hauptversammlung ist zust\u00e4ndig f\u00fcr<br \/>\n\u2013 die Wahl des Vorstandes und die Abberufung von Vorstandsmitgliedern<br \/>\n\u2013 die Wahl der beiden Kassenpr\u00fcfer, von denen j\u00e4hrlich einer ausscheiden muss<br \/>\n\u2013 die Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes<br \/>\n\u2013 die Entgegennahme der Jahresabschlussrechnung<\/p>\n<p>Seite 3 von 4<\/p>\n<p>&#8211; die Festsetzung des Vereinsbeitrages<br \/>\n\u2013 die Ab\u00e4nderung oder Erg\u00e4nzung der Satzung<br \/>\n\u2013 die Entlastung des Vorstandes<br \/>\n<strong>\u00a7 14 Au\u00dferordentliche Hauptversammlung<\/strong><br \/>\nEine au\u00dferordentliche Hauptversammlung wird einberufen, wenn der Vorstand sie f\u00fcr notwendig h\u00e4lt oder wenn ein Drittel der Mitglieder sie beantragt.<br \/>\n<strong>\u00a7 15 Verwaltung der Kasse<\/strong><br \/>\nZum Schluss eines jeden Gesch\u00e4ftsjahres ist das Kassenbuch abzuschlie\u00dfen und eine Jahresabschlussrechnung zu fertigen. Nach Abschluss ist die Pr\u00fcfung durch die bestellten<br \/>\nKassenpr\u00fcfer vorzunehmen.<br \/>\n<strong>\u00a7 16 Verg\u00fctungen<\/strong><br \/>\nDie Vorstandsmitglieder des Vereins sind ehrenamtlich t\u00e4tig, jedoch k\u00f6nnen mit Zustimmung der Mitgliederversammlung Ersatz f\u00fcr Auslagen, Tagegelder und Aufwandentsch\u00e4digungen<br \/>\ngew\u00e4hrt werden.<br \/>\n<strong>\u00a7 17 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><br \/>\nNur eine Hauptversammlung kann \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins mit zwei Drittel Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder bestimmen. Im Falle der Aufl\u00f6sung des Vereins hat die Mitgliederversammlung \u00fcber die Verwendung des Vereinsverm\u00f6gens zu beschlie\u00dfen.<br \/>\n<strong>\u00a7 18 Datenschutz<\/strong><br \/>\n(1) Die Daten der Mitglieder des Vereins werden in den EDV-Systemen des Vorsitzenden oder dessen Beauftragten und in einer elektronischen Datenbank des Landesverbandes gespeichert.<br \/>\n(2) Die Bearbeitung, Dateneinsicht und Nutzung der Daten wird nach den Bestimmungen und Rechtsvorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gehandhabt.<br \/>\n(3) Die Auswahl, Speicherung, L\u00f6schung, Weitergabe und Zugriffsbedingungen der Daten werden in der Datenschutzerkl\u00e4rung des Landesverbandes geregelt.<br \/>\n(4) Die Datenschutzerkl\u00e4rung des Landesverbandes wird mit der Anerkennung dieser Satzung f\u00fcr das Mitglied g\u00fcltig.<\/p>\n<p><strong><br \/>\nDiese Satzung wurde von der Hauptversammlung am 21.03.2015 in Wentdorf beschlossen.<\/strong><\/p>\n<p><em>Unterschrift Gerhard Heide \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0Unterschrift G\u00fcnter Steffen<\/em><br \/>\n(Gerhard Heide) Vorsitzender \u00a0 \u00a0 \u00a0(G\u00fcnter Steffen) Stellvertreter<\/p>\n<p>Seite 4 von 4<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung Imkerverein Probstei als PDF \u00a0Imkerverein Probstei Satzung \u00a7 1 Name, Gebiet, Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen Imkerverein Probstei. 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